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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

von Levent-Jeremie Kan, Rüttenscheider Straße 34, 45128 Essen

 

1.    Geltungsbereich

1.1    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen die Erbringung der Leistungen vorbehaltlos beginnen. 

1.2    Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.3    Sämtliche Leistungen von uns erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und den zwischen uns und dem Vertragspartner hierzu geschlossenen Einzelvereinbarungen („Vertrag“). 

 

2.    Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner kommt durch beidseitige Unterschrift auf dem Vertragsdokument oder eine anderweitige Vereinbarung (z.B. E-Mail, Auftragsbestätigung des Vertragspartners zu unserem Angebot) zustande. 

 

3.    Leistungen

3.1    Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, die dem Vertrag und/oder unserem Angebot als Anlage beigefügt sind.  

3.2    Wir sind berechtigt, für einzelne Teile der von uns zu erbringenden Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt durch uns. Es entsteht kein wie immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner. 

3.3    Wir führen alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachten die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Den Parteien ist bewusst, dass ein bestimmter Behandlungserfolg nicht geschuldet ist. 

 

4.    Preise und Kosten

4.1    Sämtliche unserer Leistungen sind nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurden. Kostenschätzungen gelten nicht als abweichende Vereinbarungen. Festpreisvereinbarungen und Obergrenzen sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. 

4.2    Wir stellen unsere Arbeitszeiten am Ende eines jeden Kalendermonats in Rechnung. Der Rechnung ist ein Tätigkeitsbericht beizufügen aus dem sich Datum oder Zeitraum, Dauer und Inhalt der Tätigkeit ergibt. 

4.3    Reisekosten sind vorher mit dem Vertragspartner abzustimmen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Reisekosten sind von uns zu belegen und vom Vertragspartner zu erstatten. 

4.4    Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer

 

5.    Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. 

5.2    Kommt der Vertragspartner bei einem Dauerschuldverhältnis für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, so können wir das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der der Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume entspricht, in Verzug gerät. 

5.3    Gegen Forderungen von uns kann der Vertragspartner nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

5.4    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

 

6.    Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1    Wir verpflichten uns, alle während der Durchführung des Vertrages erhaltenen Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen wir die Informationen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners offenlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.  

6.2    Wir sind von der Verschwiegenheit gegenüber Dritten, die wir zur Erbringung von Teilleistungen einbinden, entbunden. Wir haben die Verschwiegenheitspflicht nach Ziffer 6.1 auf diese Dritten vollständig zu übertragen. 

6.3    Wir sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Nähere Informationen zu Art, Umfang, Dauer und Rechtsgrundlage der durch uns vorgenommenen Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen, die dem Vertrag als Anlage beigefügt sind. 

 

7.    Mitwirkungspflichten 

7.1    Soweit es für die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung erforderlich ist, nimmt der Vertragspartner die hierfür erforderlichen Handlungen vor (z.B. Gewährung von Zutritt zu Geschäftsräumen, Überlassung notwendiger Unterlagen etc.). Auf unser Verlangen wird der Vertragspartner die Richtigkeit und Vollständigkeit von überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen. 

7.2    Zu einer weitergehenden Mitwirkung ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. 

7.3    Kommt der Vertragspartner einer vereinbarten Mitwirkungspflicht trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Vornahme dieser Handlung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nach, können wir die weitere Durchführung des Vertrages beenden. 

 

8.    Haftung

8.1    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen, haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns, oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

8.2    Bei leicht fahrlässig durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Vermögensschäden, haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

8.3    Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, insbesondere zugunsten von Organen und deren Mitgliedern. 

 

9.    Eigentums- und Urheberrechte an Dokumenten

9.1    Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von uns, unseren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insb. Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Vertragspartner während und nach Beendigung des Vertrages ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelfall etwas Abweichendes. 

9.2    Der Vertragspartner ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. 

 

10.    Laufzeit und Kündigung 

10.1    Soweit die Parteien ein Dauerschuldverhältnis geschlossen haben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung dieser Ziffer 10. Im Übrigen endet der Vertrag mit Abschluss der geschuldeten Leistung und der entsprechenden Rechnungsstellung. 

10.2    Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum, hilfsweise an dem Tag der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.

10.3    Sofern nichts anderes vereinbart wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. 

10.4    Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10.5    Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform im Sinne von Ziffer 13.3.

 

11.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

11.2    Sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen. 

 

12.    Schlussbestimmungen

12.1    Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 

12.2    Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Das gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

12.3    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit die Parteien im Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen haben.

12.4    Sollten einzelne Regelungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke. 

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